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Rettungsgasse

Handregel

 

Wenn es auf der Autobahn kracht, muss es schnell gehen. Denn bei der Rettung oder Versorgung der Verletzten zählt jede Sekunde.

 

Das meist leidige Problem: oftmals kommen die Rettungskräfte 

(Feuerwehr, Rettungsdienst, usw.) nicht schnell genug zur Unfallstelle, weil viele Autofahrer es nicht schaffen, eine Rettungsgasse zu bilden.

 

Und das erschwert nicht nur den Rettungskräften die Arbeit, sondern kann im schlimmsten

Fall auch den Verletzten das Leben kosten.

 

Daher sind bei einem Unfall, alle Autofahrer in Deutschland nach § 11 Abs. 2 StVO

gesetzlich verpflichtet, die Fahrbahn frei zu machen. Das bedeutet es muss eine sogenannte

Rettungsgasse, (eine freie Spur für Rettungskräfte) gebildet werden. Das kann für Verletzte

lebensrettend sein.

 

Autofahrern die keine Rettungsgasse bilden, drohen nach dem neuen Bußgeldkatalog

200 €, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Kommt es dadurch zu Behinderungen, werden aus 200 € dann 240 €. Mit Gefährdung liegt

die Bußgeldhöhe schon bei 280 €, dazu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

 

Und daher ist das bilden der Rettungsgasse Kinderleicht.

 

 

 

Kontakt

Feuerwehr Neukieritzsch

Leipziger Straße 14a
04575 Neukieritzsch

Tel.: (034342) 50654

Das Telefon im Gerätehaus ist nicht rund um die Uhr besetzt.
Fax: (034342) 544823
E-mail:

 

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